Trainingsbetrieb ruht bis Sommerferien.

Liebe Judo-Freunde, zwar erfolgten in der letzten Zeit diverse Lockerungen. Dies betrafen uns jedoch nicht mittelbar. Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport.

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft.

Trotz dieser Änderungen bleibt die Ausübung des Judo-Sports durch viele Auflagen sehr beschränkt. Die Erfüllung dieser Auflagen ist nur mit einem enormen Aufwand verbunden, nicht zuletzt durch kommunale Einschränkungen. Aus diesem Grund wird bis zu den Sommerferien kein Training stattfinden.